Ambulanter Pflegedienst Ingolstadt GmbH
Anschrift:
Ambulanter Pflegedienst Ingolstadt GmbH
Am Nordbahnhof 4
85057 Ingolstadt
Telefonnummern:
Tel: (0) / +49 (0) 841 73 331
Fax: (0) / +49 (0) 841 97 54 46
Internet:
E-Mail: pflegedienst-ingolstadt.de
Website: www.pflegedienst-ingolstadt.de
Zusatz Infos
Ambulanter Pflegedienst Ingolstadt GmbH
Unser Team hilft Ihnen gerne,
* beim Waschen, Duschen und Baden
* bei der Haar-, Zahn-, und Mundpflege
* beim An- und Auskleiden, Kämmen und Rasieren
* beim Zubettgehen, Umbetten und Lagern
Behandlungspflege
Wir behandeln Sie so, wie es der Hausarzt oder die Hausärztin verordnet, zum Beispiel· BIutdruckmessen und Medikamentengabe
* Portversorgung - Infusionstherapie
* Verbände anlegen und wechseln
* Blutzuckerkontrolle und Insulingabe
* medizinische Bäder, Anuspraeter oder Dekubitusversorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
* beim Saubermachen, Waschen, Bügeln
* Einkaufen, Kochen, Spülen
Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI
Ist die Pflegebedürftigkeit anerkannt, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Pflegesachleistungen (zugelassene Pflegedienste oder Tagespflege) in Anspruch zu nehmen, ausschließlich das Pflegegeld zu nutzen oder eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld zu beanspruchen.
Sollten Sie sich entscheiden ausschließlich das Pflegegeld in Anspruch zu nehmen, d.h. die Pflege wird von den Angehörigen (Pflegeperson) durchgeführt, sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder sofern dies aufgrund der örtlichen Struktur nicht möglich, von einer durch die Pflegekasse beauftragten Pflegefachkraft durchführen zu lassen. Die Häufigkeit der Pflegeberatungseinsätze richtet sich nach der vorhandenen Pflegestufe.
Die gesetzlich geforderte Pflegeberatung hat mehrere Hintergründe. Zum einen bekommt der pflegende Angehörige eine regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung. Zum Anderen dient die Pflegeberatung der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege durch Angehörige (die Pflegeperson). Grundsätzliches Ziel der Beratungseinsätze durch zugelassenes Pflegefachpersonal ist die gewissenhafte Sicherstellung einer adäquaten Versorgung des Pflegebedürftigen. Dieses muss entsprechend formal bestätigt werden. Hierzu dienen einheitliche Formulare, welche durch die Spitzenverbände der Pflegekassen, sowie privaten Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Hierüber ist die Pflegefachkraft verpflichtet dem entsprechenden Kostenträger mitzuteilen, ob es Verbesserungsvorschläge bezüglich der häuslichen Pflegesituation gibt. Dieses geschieht nur mit dem Einverständnis des Pflegebedürftigen. Ist die Pflege im häuslichen Bereich nicht sichergestellt kann dieses die Pflegefachkraft ohne Angabe von Gründen dem entsprechenden Kostenträger mitteilen.
Pflegestufe I und II: einmal halbjährlich
Pflegestufe III: einmal vierteljährig
Getragen wird die Pflegeberatung durch die Pflegeversicherung. D. h. Kosten entstehen weder die Pflegeperson noch fr den Pflegebedürftigen selbst. Werden diese Pflegeberatungsbesuche nicht durch die Pflegeperson genutzt, ist die Pflegekasse berechtigt das Pflegegeld angemessen zu kürzen oder im Wiederholungsfall gar zu entziehen.
Urlaub und Verhinderungspflege
Ist ein pflegebedürftiger Mensch, sei er geistig oder körperlich behindert oder auch psychisch oder körperlich eingeschränkt in eine Pflegestufe bei der Pflegekasse der Krankenkasse eingestuft und wird zu Hause seit mehr als 6 Monaten durchgängig von einer Pflegeperson, dies kann natürlich auch ein Familienangehöriger sein, betreut, so besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, bzw. wie es richtig im Paragraphen 39 des Elften Buches Sozialgesetzbuch heißt auf “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonal”. Dies ist gedacht zur Entlastung der Pflegeperson und ist möglich für einen Zeitraum von insgesamt 28 Tagen pro Kalenderjahr bzw. bis zu einem Kostenersatz in Höhe von maximal 1.470,00 Euro jährlich.
Als eine Pflegeperson wird jemand bezeichnet, der einen Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt. Da die Pflege eines betreuten Menschen auch sehr viel Kraft kostet, ist es gar nicht mal unbedingt notwendig, dass die Pflegeperson krank oder selbst in Urlaub ist, denn die Leistung der Verhinderungspflege der Krankenkasse ist auch gedacht dafür, dass sich Pflegepersonen von dieser Aufgabe zwischendurch erholen können.
Die Verhinderungspflege kann zu Hause erbracht werden, d.h entweder wird ein professioneller Pflegedienst beauftragt oder von einer nahestehenden Person die Pflege des Pflegebedürftigen zu Hause leistet. Aber Vorsicht: wird die Pflege von einem Familienangehörigen durchgeführt, der bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Pflegebedürftigen im selben Haushalt dauerhaft lebt, so werden die Kosten maximal bis zu dem genehmigten Pflegegeld übernommen.
Hausnotruf
Ein Hausnotrufgerät soll die Sicherheit im eigenen Heim gewährleisten und es ermöglichen, z.B. bei einem Sturz, einem Zusammenbruch, oder einem sonstigen Notfall, sich über den Handsender von überall in der Wohnung bemerkbar zu machen, damit dann so schnell als möglich Hilfe organisiert werden kann.
Ein Knopfdruck und Hilfe ist unterwegs. Ob Tag oder Nacht, die Mitarbeiter in der Zentrale empfangen Ihr Signal und können mit Ihnen über das Haus-Notruf-Gerät sprechen.
Je nach vorheriger Absprache werden Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder der Pflegedienst verständigt.
Neben einer einmaligen Anschlussgebühr(10,49 Euro) bezahlen Sie eine monatliche Grundgebühr(18,36 Euro). Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sie einen Zuschuss von Ihrer Pflegekasse. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Pflegeschulungen
Mehr als 70 % der über 2 Mio. pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause durch Angehörige versorgt.
Die Pflege eines Familienmitgliedes stellt meist eine große Belastung und Herausforderung dar. Meist sind es bestimmte Situatíonen in denen man allein gelassen wird und sich überfordert fühlt. Dies kann z. B. bei der Betreuung und Versorgung von Demenzerkrankten der Fall sein. Oftmals können einfache pflegerische Fähigkeiten oder Fertigkeiten dazu beitragen, die belastenden Situationen zu minimieren.
Daher bietet der Ambulante Pflegedienst Ingolstadt GmbH „Häusliche Pflegeschulungen“ für pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen an, um ihre wertvolle Tätigkeit zu unterstützen.
Pflegeschulungen finden direkt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. Daraus ergibt sich der Vorteil einer individuellen Problembehandlung mit zielgerichteten Lösungen und einer Verbesserung der individuellen Situation.
Mögliche Inhalte einer Schulung können z. B. Lagerungen, vorbeugende Maßnahmen gegen Dekubitus (Druckgeschwür), Inkontinenzversorgung, Pflege bei Schlaganfall, Anleitung zum Gebrauch von Pflegehilfsmittel und Ganzkörperpflege sein. Die Häusliche Pflegeschulung kann von Pflegepersonen in Anspruch genommen werden, die einen Angehörigen oder Bekannten pflegen, bei dem eine Pflegestufe vorliegt oder der Antrag gestellt wurde.
Eine Schulung dauert in der Regel 2 Stunden.
Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Anteil Pflegekasse in EUR
Pflegestufe 1 1.023,00
Pflegestufe 2 1.279,00
Pflegestufe 3 1.550,00
Härtefall 1.918,00
Unsere Öffnungszeiten:
Montag-Freitag:
08:00-17:00 Uhr
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